Honorarordnung

HONORARORDNUNG 2004 (Download)
(Anmerkung: wird überarbeitet)


Diese Honorarordnung ist verbindlich ab dem Beschluss der a.o. Generalversammlung des APLG am 15.10.2004; der Ausbildungsverein behält sich Indexanpassungen vor, darüber hinausgehende Veränderungen werden im Rahmen einer Sitzung des Ausbildungskomitees gemeinsam mit der KandidatInnenvertretung im Sinne einer neuen Vereinbarung beschlossen.


AUFNAHME in die Ausbildung:
An die Interviewer: je nach deren Stundensatz zwischen 60.- und 100.- €

AUSBILDUNG:
An den APLG: 140.-€.- Jahresbeitrag ab dem 1. Kalenderjahr für die Dauer des KandidatInnenstatus; wird jährlich festgesetzt durch die Gleichsetzung mit den Beiträgen für o. und a.o. Mitglieder des Vereins Teilnehmerbeiträge für die vom APLG veranstalteten Tagungen/Symposien/Vorträge: jeweils entsprechend der Kalkulation

An die jeweiligen Lehranalytiker/Dozenten/Prüfer:
Lehranalyse je nach persönl. Stundensatz zwischen 60.- und 100.- €

Kontrollanalyse/Supervision je nach persönl. Stundensatz zwischen 60.- und 100.-€

Seminare und Kasuistikgruppen zwischen 60.- und 100.-€ pro Stunde (45min), geteilt durch die Teilnehmerzahl

Allgemeines Seminar und Frühjahrsgespräche: gratis

Seminare/ Workshops von Gästen (soferne sie nicht über den APLG verrechnet werden) je nach vereinbarter Honorarhöhe

ABSCHLUSS der Ausbildung:
An den APLG: 350.- € Abschlussgebühr einmalig (Lesen der Diplomarbeit; Diskussion der Arbeit); gilt nur für KandidatInnen, die nach dem 15.10.2004 aufgenommen wurden

Zu beachten: „Nichtbezahlung der zu begleichenden Gebühren und Mitgliedsbeiträge trotz 3maliger Aufforderung“ gilt gem. Ausbildungsordnung als eines der formalen Kriterien für ein Ausscheiden aus der Ausbildung.